Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von einer Ferienwohnung oder -haus (nachfolgend: Mietobjekt) sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Andresen GbR, Fischerstraße 20, 24972 Steinberg als Vermieter und Betreiber der „Alten Holzhandlung“.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Gastes (nachfolgend: Mieter) finden unabhängig von ihrem jeweiligen Inhalt nur Anwendung, soweit dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart worden ist.
§ 2 Abschluss des Mietvertrags
Der Mieter hat die Möglichkeit für ein Mietobjekt mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Weg (einschließlich der Buchung über die Website der „Alten Holzhandlung) entweder eine Buchungsanfrage zu stellen oder eine verbindliche Buchung vorzunehmen.
Mit der verbindlichen Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot gegenüber dem Vermieter zur Anmietung des Mietobjekts ab. Der Mietvertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch die Andresen GbR zustande, die durch Übersendung einer Reservierungsbestätigung oder einer Rechnung erfolgen kann.
Stellt der Mieter eine Buchungsanfrage, informiert die Andresen GbR den Mieter darüber, ob das Mietobjekt zum gewünschten Zeitraum frei ist und welcher Mietpreis im Falle einer Buchung anfällt. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Mieter eine verbindliche Buchung vornimmt und die Andresen GbR die Buchung bestätigt.
Entsprechen die Angaben in dem Dokument, mit dem die Andresen GbR die Buchung bestätigt (Reservierungsbestätigung oder Rechnung) nicht der Buchung des Mieters, ist der Mieter verpflichtet, die Andresen GbR unverzüglich darüber zu informieren. Unterbleibt eine solche Information, gilt der Mietvertrag als mit dem Inhalt abgeschlossen, der sich aus dem Bestätigungsdokument ergibt.
Die Unter- und Weitervermietung des Mietobjekts sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Andresen GbR in Textform. Gleiches gilt für die Nutzung des Mietobjekts durch über die vertraglich vorgesehene Gästezahl hinausgehende Personen/ Besucher.
Alle Ansprüche gegen die Andresen GbR verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Andresen GbR beruhen.
§ 3 An-und Abreise
Der Leistungsinhalt ergibt sich aus der Beschreibung des Mietobjekts und der aktuellen Preisliste. Alle Mietobjekte sind vollständig möbliert.
Das Mietobjekt steht am Anreisetag ab 16:30 Uhr zur Verfügung und am Abreisetag bis 10:00 Uhr. Andere An- und Abreisezeiten müssen spätestens zwei Tage vor der An- und Abreise angefragt werden und kommt erst zustande, wenn diese von der Andresen GbR bestätigt wird.
Reist der Mieter verspätet ab, ist die Andresen GbR berechtigt, ein Nutzungsentgelt von EUR 10,00 pro angefangener halber Stunde der Weiternutzung zu berechnen.
Eine Anreise des Mieters nach dem frühesten Verfügbarkeitszeitpunkt des Mietobjekts lässt den Mietpreis unberührt.
Der Mieter wird von der Entrichtung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z. B. Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen oder Krankheit das Mietobjekt nicht nutzen kann oder vorzeitig abreist.
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an die Andresen GbR auszuhändigen. Im Falle eines Verstoßes ist die Andresen GbR berechtigt die zusätzlichen Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
§ 4 Mietpreis und Zahlungsweise
Der Mietpreis beinhaltet alle Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser, Endreinigung. Das vereinbarte Mietentgelt ist bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn vollständig zu zahlen. Alle Zahlungen haben per Überweisung oder Paypal zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, ist die Andresen GbR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt der Andresen GbR vorbehalten.
Erfolgt die Buchung weniger als 14 Tage vor Mietbeginn, ist das vereinbarte Entgelt sofort in voller Höhe fällig und innerhalb von drei Werktagen zu zahlen und immer vor Anreise des Gastes.
§ 5 Rücktrittsrecht des Mieters
Storniert der Mieter das Mietverhältnis vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der das Mietobjekt zu denselben Konditionen mietet, so sind als Ersatz für das Vorhalten des Personals und Bereitstellung der Wohneinheit der folgende Anteil der brutto Rechnungssumme (alles inkludierend, Miete, Endreinigung etc.) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Vollständige Rückerstattung für Stornierungen bis 30 Tage vor dem Check-in.
Gäste, die weniger als 30 Tage vor dem Check-in-Datum gebucht haben, erhalten eine vollständige Rückerstattung bei Stornierungen, die innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung und mindestens 14 Tage vor dem Check-in-Datum erfolgen.
Danach wird bis 7 Tage vor dem Check-in eine Rückerstattung in Höhe von 50 % ausgegeben. Anschließend wird keine Rückerstattung mehr ausgegeben.
Die Andresen GbR ist bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Gelingt ihm das nach zumutbarem Aufwand, so ist die vorgenannte Entschädigung nicht zu entrichten, sondern nur eine Verwaltungskostenpauschale von EUR 50 für jedes neu vermietete Mietobjekt.Gelingt es dem Vermieter nur, einen Teil der Mietperiode anderweitig zu vermieten, so ist für die vermietete Zeit die Verwaltungskostenpauschale von EUR 50 zu zahlen, für die nicht vermietete Zeit gelten der vorgenannte Anteil der Rechnungssumme.
Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei der Andresen GbR.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Ersparte Aufwendungen oder Einnahmen aus etwaiger anderer Vermietung werden angerechnet.
Ist eine Anreise wegen eines von der Landesregierung Schleswig-Holstein verhängten Reiseverbots, begründet auf der Corona-Krise, für den gemieteten Zeitraum rechtlich nicht erlaubt und damit gemäß § 275 I i.V.m. § 326 I BGB unmöglich, so erhebt der Vermieter keine Stornogebühren.
§ 6 Haftung und Pflichten des Mieters und Vermieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das darin enthaltene Inventar pfleglich zu behandeln.
Die Wohnungen/Häuser der Andresen GbR sind Nichtraucher-Wohnungen/-Häuser. Deshalb ist das Rauchen in den Wohungen/-Häusern untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Im Falle eines Verstoßes ist die Andresen GbR zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann die Andresen GbR falls erforderlich Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch in der Wohnung /Haus in Höhe von mindestens EUR 250,00 in Rechnung stellen. Die Andresen GbR behält sich vor, etwaige Kosten die im Rahmen der Auslösung der Brandmeldeanlage in Folge eines Verstoßes gegen dieses Rauchverbot entstehen dem Mieter in Rechnung zu stellen.
Die Tierhaltung in den gemieteten Wohnungen/ Häusern der Andresen GbR ist untersagt. Im Falle eines Verstoßes ist die Andresen GbR zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann die Andresen GbR falls erforderlich Kosten einer Sonderendreinigung in der Wohnung /Haus in Höhe von mindestens EUR 250,00 in Rechnung stellen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung/ Haus nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Rahmens, insbesondere nur durch die dort vorgesehenen Personen zu nutzen. Die Übernachtung von Besuchern bedarf der vorherigen Zustimmung der Andresen GbR in Textform. Im Falle eines Verstoßes ist die Andresen GbR berechtigt, dem Gast einen pauschalen Aufpreis von EUR 50,00 pro Nacht und Besucher in Rechnung zu stellen sowie den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen
§ 7 Reinigung, Mängel, Schäden
Der Mieter verpflichtet sich, das Mitobjekt am Abreisetag besenrein zul Kommt der Mieter dem nicht nach, ist die Andresen GbR berechtigt, dem Mieter die zusätzlichen Kosten der Reinigung in Rechnung zu stellen.
Bei Anreise in dem Mietobjekt festgestellte Mängel und/oder Beschädigungen sind unverzüglich der Andresen GbR anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, kann der Mieter wegen eines Mangels keine Rechte geltend machen. Außerdem gilt die widerlegliche Vermutung, dass eine nach der Abreise festgestellte Beschädigung vom Mieter verursacht wurde.
Die Andresen GbR ist berechtigt, dem Mieter die Kosten für die Behebung von nach Abreise festgestellten Beschädigungen in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Mieter hat die Beschädigung bei Anreise gemeldet oder er weist nach, dass die Beschädigung nicht während seiner Mietzeit entstanden ist.
§ 8 Bereitstellung von Internet
Die Andresen GbR unterhält in jedem Mietobjekt Internet, dessen Mitbenutzung sie dem Mieter während seines Aufenthaltes gestattet, wobei nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke gehaftet wird. Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Die Andresen GbR ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des Internets ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Die Andresen GbR hält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt die Andresen GbR keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von der Andresen GbR und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Für die übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten.
Der Mieter stellt die Andresen GbR von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er die Andresen GbR auf diesen Umstand hin.
§9 Rücktritt der Andresen GbR
Die Andresen GbR ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von der Andresen GbR nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- die Wohnung/ Haus unter irreführender oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Gastes oder des Zwecks liegen, gebucht werden;
- die Andresen GbR begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Wohnung/Haus den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen der Andresen GbR in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Andresen GbR zuzurechnen ist.
Die Andresen GbR hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts-/Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt durch die Andresen GbR entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.